Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KlarRaum Fotografie  |  Stand: 01.01.2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KlarRaum Fotografie (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Auftraggebern.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Fotografin ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung der Fotografin oder

  • schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber.

2.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der fotografischen und videografischen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung der Bilder und Videos liegt im Ermessen der Fotografin.

3.3 Die Fotografin ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags Dritter zu bedienen.

3.4 Rohdateien (RAW bei Fotos, Schnittdaten bei Videos) sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

4.2 Die Rechnung wird nach Erbringung der vereinbarten Leistung gestellt. Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4.3 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Fotografin.

§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht

5.1 Die Fotografin ist Urheberin der erstellten Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dies gilt für Fotografien und Videoaufnahmen gleichermaßen.

5.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene Online-Präsenz des Auftraggebers eingeräumt.

5.3 Das Standard-Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die organische Nutzung der gelieferten Bilder und Videos auf:

  • der eigenen Website des Auftraggebers

  • den eigenen Social-Media-Kanälen des Auftraggebers

  • eigenen Online-Objektinseraten des Auftraggebers (z. B. Immobilien- oder Verkaufsportale)

Die Nutzung erfolgt zeitlich unbegrenzt und weltweit, jedoch ausschließlich im Rahmen der Eigenwerbung bzw. Vermarktung eigener Objekte des Auftraggebers.

5.4 Nicht vom Standard-Nutzungsrecht umfasst sind insbesondere:

  • jegliche Nutzung für bezahlte Werbeanzeigen (Ads, Sponsored Posts, Performance Marketing)

  • Printprodukte jeglicher Art

  • PR-, Presse- und redaktionelle Weitergabe

  • Nutzung durch verbundene Unternehmen

  • Weitergabe an sonstige Dritte (z. B. Agenturen, Portale, Partnerunternehmen)

Diese Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Lizenzvereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.

5.5 Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fotografin unzulässig.

5.6 Bildbearbeitungen und Schnitte durch den Auftraggeber sind nur im üblichen Umfang zulässig (z. B. Zuschnitt, Größenanpassung, plattformbedingte Formatierungen, Textoverlays). Farbverfälschende, verfremdende oder entstellende Veränderungen sowie Filter, die den Bildlook wesentlich verändern, sind unzulässig.

5.7 Bei jeder Veröffentlichung ist – soweit technisch möglich und branchenüblich – eine Urheberbenennung in folgender Form vorzunehmen: Foto/Video: KlarRaum Fotografie

5.8 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 6 Lieferung, Bildauswahl und Überarbeitungen

6.1 Die Auswahl der finalen Bilder bzw. Videosequenzen erfolgt durch die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.2 Die Lieferung erfolgt digital in dem vereinbarten Format.

6.3 Lieferfristen:

  • Fotografien: Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach dem Shooting-Termin.

  • Videos: Die Lieferung des Erstschnitts erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Werktagen nach dem Dreh-Termin.

  • Jede Überarbeitungsrunde verlängert die jeweilige Lieferfrist um weitere 24 Stunden ab Eingang der Korrekturrückmeldung des Auftraggebers.

Die genannten Fristen gelten als Richtwerte und können bei außergewöhnlichem Auftragsvolumen oder höherer Gewalt abweichen. Die Fotografin informiert den Auftraggeber in diesem Fall proaktiv.

6.4 Überarbeitungen (Korrekturrunden):

  • Im Leistungsumfang enthalten sind jeweils bis zu 3 Überarbeitungsrunden, sowohl für Fotografien als auch für Videos.

  • Eine Überarbeitungsrunde gilt als eine zusammengefasste Rückmeldung des Auftraggebers. Nicht zusammengefasste oder nacheinander eingehende Einzelkorrekturen können jeweils als eigene Runde gewertet werden.

  • Korrekturen sind inhaltlicher oder kompositorischer Natur (z. B. Auswahl anderer Aufnahmen, Anpassung von Schnitt oder Farbstimmung im vereinbarten Rahmen). Grundlegende Neuproduktionen oder ein Wechsel des Gestaltungskonzepts sind keine Überarbeitung im Sinne dieser Regelung.

  • Zusätzliche Überarbeitungsrunden jenseits der inkludierten 3 Runden werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Die Fotografin teilt den Mehraufwand vorab mit.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen.

7.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich, begehbar und in einem fotografisch geeigneten Zustand ist. Dazu gehören insbesondere aufgeräumte Räume, funktionierende Beleuchtung und freigeräumte Zufahrtswege.

7.3 Der Auftraggeber ist ausdrücklich verpflichtet, vor dem Termin dafür zu sorgen, dass in den zu fotografierenden bzw. filmenden Räumen keine persönlichen Gegenstände, Fotos, Namen oder sonstige personenbezogene Elemente sichtbar sind. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre sowie einem professionellen Bildresultat.

7.4 Sollten dennoch persönliche oder personenbezogene Elemente auf den gelieferten Aufnahmen sichtbar sein und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nachträglich retuschiert oder herausgeschnitten werden müssen, ist die Fotografin berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert zu berechnen:

  • Pauschal 15,00 € pro betroffenes Foto

  • Pauschal 50,00 € pro betroffenes Video

Die Fotografin weist den Auftraggeber auf diesen Mehraufwand vor Durchführung der Retuschen hin.

7.5 Ist das Objekt zum Termin nicht im vereinbarten Zustand oder nicht zugänglich und kann der Termin daher nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, trägt der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten. Der Termin kann in diesen Fällen nach Verfügbarkeit neu angesetzt werden; es gilt § 8 entsprechend.

7.6 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Stornierung und Terminverschiebung

8.1 Terminverschiebungen sind nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Termine von der Fotografin regelmäßig kurzfristig vergeben werden und eine Verschiebung nicht in jedem Fall möglich ist.

8.2 Eine Terminverschiebung, die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin angezeigt wird, gilt als kurzfristige Verschiebung. In diesem Fall kann die Fotografin eine Aufwandspauschale von 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen, sofern kein Nachholtermin innerhalb von 14 Tagen vereinbart werden kann.

8.3 Bei vollständiger Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallentschädigungen:

  • mehr als 2 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung

  • 2 bis 1 Tag vor Termin: 75 % der vereinbarten Vergütung

  • weniger als 12 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung

8.4 Bei Buchungen, die weniger als 2 Tage vor dem Termin erfolgen, ist bei Stornierung zu jedem Zeitpunkt die volle Vergütung (100 %) fällig.

8.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.6 Höhere Gewalt (z. B. unvorhersehbare Witterungsbedingungen, die den Shooting-Erfolg erheblich beeinträchtigen) berechtigt beide Parteien zur kostenlosen Verschiebung, sofern die Fotografin dies nachvollziehbar darlegt und der Auftraggeber rechtzeitig informiert wird.

§ 9 Haftung

9.1 Die Fotografin haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3 Eine Haftung für Datenverlust nach ordnungsgemäßer Übergabe der Bilder und Videos ist ausgeschlossen.

§ 10 Archivierung

10.1 Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Bild- und Videodaten dauerhaft zu archivieren.

10.2 Eine Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr. Der Auftraggeber ist selbst für eine gesicherte Ablage der gelieferten Dateien verantwortlich.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Fotografin.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

KlarRaum Fotografie  |  Ann-Kathrin Bretschneider  |  Gnarrenburg